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Stress im Raubtierhaus

Flockes „Papa“ verklagt die Stadt: Mobbing-Vorwürfe - 13.10. 11:00 Uhr

Nürnberg  - Eisbärendame „Flocke“ machte auch ihn bekannt wie einen bunten Hund: Tierpfleger Horst Maußner und Flocke sorgten weltweit für Schlagzeilen, selbst der Kultursender Arte und das chinesische Fernsehen zeigten ihn bei seiner Arbeit. Jetzt ist er vors Arbeitsgericht gezogen — und abgeblitzt.


Der Medienrummel um Eisbärbaby „Flocke“ machte auch ihren Tierpfleger Horst Maußner zum heimlichen Star am Schmausenbuck. Nun wurde Maußner eine leitende Position versagt und er klagt über Mobbing-Vorwürfe.
Der Medienrummel um Eisbärbaby „Flocke“ machte auch ihren Tierpfleger Horst Maußner zum heimlichen Star am Schmausenbuck. Nun wurde Maußner eine leitende Position versagt und er klagt über Mobbing-Vorwürfe.
Foto: AP

Eisbärenmädel Flocke ist die 21. Eisbärenhandaufzucht des Nürnberger Tiergartens – und anders als ihre Vorgänger bescherte sie dem Tiergarten und der Stadt Nürnberg einen noch nie dagewesenen Medienrummel. Mittendrin: Tierpfleger Horst Maußner (48). Er nannte das Bären-Kind als Erster „Flocke“ und schilderte Journalisten auf der ganzen Welt, dass er mit Flocke wie mit einem Baby spricht – bis heute ist das Video „Horst Maußner bei der Arbeit“ beim Internet-Anbieter „YouTube.com“ zu sehen.

Doch was kaum einer ahnte: Noch bevor die beiden Eisbären Flocke und Rasputin Ende April im französischen Antibes an der Côte d’Azur ankamen, wurde im Tiergarten kräftig gestritten.

Seit 1979 ist Horst Maußner im Zoo am Schmausenbuck beschäftigt – und nach 30 Jahren Dienst rechnete sich der Tierpfleger im Frühjahr gute Chancen aus, eine besser dotierte Stelle zu bekommen. Stellvertretender Revierleiter des Raubtierhauses wollte der Mann, der als „Flockes Papa“ in die Schlagzeilen geriet, werden. Doch es kam anders. Eine 30-Jährige ist Vize-Chefin des Raubtierhauses – und damit auch von Horst Maußner. Sie ist seit acht Jahren im Tiergarten beschäftigt, leitete vormals das Streichelgehege im Opel-Zoo im Taunus.

„Mit Löwen hatte sie noch nie etwas zu tun!“, wettert Karl Lehner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsbeistand des Klägers Maußner. Ganz anders Maußners Biografie: Er wechselte bereits 1992 ins Raubtierrevier, damals wurden seine Lieblinge, die Eisbären, der Raubtierabteilung erst zugeteilt. Mit „Flocke“ verbrachte er ganze Nächte im Gehege, das Tierbaby ließen er und seine Kollegen an der Flasche nuckeln, und seinen Chef, den Revierleiter des Raubtierhauses, hat er eingearbeitet, allein im letzten Jahr vertrat er ihn an 96 Tagen. Und es ist auch Maußner, der die neue Chefin einarbeitet – doch ihm traut man den Stellvertreter-Job nicht zu?

50 Euro im Monat mehr

Für Arbeitsrichterin Silja Steindl spielt Maußners umfangreiche Erfahrung mit den Raubkatzen überhaupt keine Rolle — „der Leiter einer Knopffabrik stellt ja auch die Knöpfe nicht selbst her!“, kommentiert die Juristin. Und ähnlich sieht dies Norbert Gstettenbauer, Rechtsdirektor und Justitiar im Rechtsamt der Stadt Nürnberg. Auch er lobt Maußners Engagement, dessen geleistete Überstunden und die Nachtarbeit – doch um sich als Vize-Chef im Raubtierhaus durchbeißen zu können, „muss man nicht mit Löwen gut umgehen können, sondern mit Mitarbeitern!“.

Tatsächlich hatte der Tiergarten eigens ein Bewerberverfahren mit Punktewertung durchgeführt — und Maußner schnitt weit schlechter ab als die Mitbewerber. Gefragt waren nicht nur Fachwissen, sondern auch Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, das Talent, Mitarbeiter zu führen und zu motivieren – und an eben diesen Führungsqualifikationen mangelt es bei Maußner.

Der heimliche Star vom Schmausenbuck spricht indes von Mobbing, etliche Kollegen hätten ihm nämlich schriftlich bestätigt, dass er ein toller Vorgesetzter wäre. „Aber vielleicht mache ich ja gegenüber den Chefs meinen Mund zu weit auf.“ Die aus seiner Sicht zu schlechte Punktebewertung traf ihn unerwartet und schmerzt ihn sehr. Vor Gericht verlangt er, dass ihm der Arbeitgeber rückwirkend ab April 50 Euro monatlich mehr bezahlt – diesen Betrag hätte er im Fall der Beförderung nämlich erhalten. Doch auch mit dieser Forderung blitzt Maußner beim Spruchkörper des Arbeitsgerichts ab. Dahinter stecken rechtliche Gründe: Maußner hätte während des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens eine einstweilige Verfügung erwirken müssen, dann wäre das Verfahren abgebrochen beziehungsweise ausgesetzt worden. Man hätte klären können, ob Tierpfleger Maußner tatsächlich zu schlecht bewertet worden war. Doch diese Fristen sind mittlerweile längst verstrichen. Maußner will trotz der Niederlage auch künftig nicht im Raubtierhaus brüllen: „Ich will auch mit meiner neuen Chefin gut zusammenarbeiten“, kommentiert er. 





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