Kurzüberblick über den Rechnungshof
Aufgaben
Der Rechnungshof
- prüft
die Haushalts- und Vermögensrechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins (nachgängig und begleitend) und teilt den geprüften Stellen die Ergebnisse zur Stellungnahme mit;
- berichtet
dem Abgeordnetenhaus und dem Senat im Jahresbericht und in Sonderberichten über wesentliche Prüfungsergebnisse;
- berät
aufgrund seiner Prüfungserfahrung, gegenwartsbezogen und zukunftsorientiert, Verwaltung, Senat und Abgeordnetenhaus und
- ist unabhängig und als oberste Landesbehörde nur dem Gesetz unterworfen , d.h. an keinerlei Weisungen gebunden.
Organisation
- Sechs Prüfungsgebietsleiter und die Präsidentin bilden das Große Kollegium.
- Die Präsidentin leitet die Tätigkeit des Rechnungshofs und vertritt ihn nach außen.
- Das Große Kollegium entscheidet in allen gemeinsamen Angelegenheiten des Rechnungshofs und über den Jahresbericht.
- Der Rechnungshof hat 250 Mitarbeiter/innen, davon 220 im Prüfungsdienst.
- Im Rechnungshof arbeiten Betriebs- und Volkswirte, Verwaltungs- und Finanzwirte, Ingenieure, Rechtspfleger und Juristen.
Selbstverständnis
- Ziel der Prüfung ist, den wirtschaftlichen, sparsamen und ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen und die Verwaltung zu beraten.
- Finanzkontrolle durch den Rechnungshof findet nicht um ihrer selbst Willen statt; sie dient der Sicherung eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs des Staates mit den ihm zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln. Damit handelt die Finanzkontrolle im Interesse der Steuerzahler.
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