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Kurzüberblick über den Rechnungshof

Aufgaben

Der Rechnungshof

  • prüft
    die Haushalts- und Vermögensrechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins (nachgängig und begleitend) und teilt den geprüften Stellen die Ergebnisse zur Stellungnahme mit;
  • berichtet
    dem Abgeordnetenhaus und dem Senat im Jahresbericht und in Sonderberichten über wesentliche Prüfungsergebnisse;
  • berät
    aufgrund seiner Prüfungserfahrung, gegenwartsbezogen und zukunftsorientiert, Verwaltung, Senat und Abgeordnetenhaus und
  • ist unabhängig und als oberste Landesbehörde nur dem Gesetz unterworfen , d.h. an keinerlei Weisungen gebunden.

Organisation

  • Sechs Prüfungsgebietsleiter und die Präsidentin bilden das Große Kollegium.
  • Die Präsidentin leitet die Tätigkeit des Rechnungshofs und vertritt ihn nach außen.
  • Das Große Kollegium entscheidet in allen gemeinsamen Angelegenheiten des Rechnungshofs und über den Jahresbericht.
  • Der Rechnungshof hat 250 Mitarbeiter/innen, davon 220 im Prüfungsdienst.
  • Im Rechnungshof arbeiten Betriebs- und Volkswirte, Verwaltungs- und Finanzwirte, Ingenieure, Rechtspfleger und Juristen.

Selbstverständnis

  • Ziel der Prüfung ist, den wirtschaftlichen, sparsamen und ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen und die Verwaltung zu beraten.
  • Finanzkontrolle durch den Rechnungshof findet nicht um ihrer selbst Willen statt; sie dient der Sicherung eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs des Staates mit den ihm zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln. Damit handelt die Finanzkontrolle im Interesse der Steuerzahler.

Kontakt

Rechnungshof
von Berlin

An der Urania 4-10
10787 Berlin

Tel.: +49 30 886 13 - 0
Fax: +49 30 886 13 120

E-Mail
(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)

Verkehrsverbindungen

U-Bahn Wittenbergplatz Bus M19, M29, 100, 106, 187