#### In Memoriam * Hartmuth Wiedenroth († 03.06.2011) * #### Ein großer Tier- und Menschenfreund |
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Thema: ZOO BERLIN / Auch: Kritik der Süddeutschen Zeitung Bewertung:  |
Der Aufsichtsrat wartete nicht das Gutachten des Leiters des Instituts für Tierschutz und Tierverhalten der Freien Universität, Jörg Luy, ab, sondern stellte sich umgehend vorbehaltlos hinter den Direktor
Zum Aufsichtsrat gehört auch Prof. Leo Brunnberg, Leiter der Tierklinik der FU. Das sagt ja schon alles!
Das kostbarste Vermächtnis eines Lebewesens ist die Spur, die seine Liebe in unseren Herzen zurückgelassen hat.
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Danke für die Erklärung über den Aufsichtsrat. So das direktor-Amt ist kein öffentliches Amt. OK. Aber der Stadt Berlin zahlt Millionen pro Jahr für Zoo und Tierpark. Ist auch OK, aber ... der Berliner Senat soll doch Aufsicht haben auf das (öffentliches Steuer-) Geld? Dabei kann der Senat sich doch nicht verstecken hinter einen privaten Aufsichtrat? Und so ein privaten Aufsichtrat kan doch auch kein Mandat von der Stadt bekommen, was den Verantwortung des öffentliches Geld betrifft?
Hoffen wir das einige der schlafenden Auktionäre und Senatsmitgliedern erwachen.
Einige meiner Fragen sind beantwortet; aber neue Fragen haben sich angekündigt...
Herzliche Grüsse,
Frans
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Barbara
Dr.B ist nicht nur der Direktor vom Zoo, er ist auch der Direktor vom Tierpark. Der Tierpark ist keine Aktien-Gesellschaft. Deswegen gehe ich davon aus, dass Dr.B. ist ein Angestellter der Stadt Berlin.
Frans
Bei einem Angestellten oder auch Beamten im öffentlichen Dienst darf die Religionszugehörigkeit nicht gefragt werden. Man darf auch Mitglied in einer Partei, Verein oder Sekte sein, so lange diese Vereinigung nicht vom Verfassungsschutz verboten ist.
So lange die Person nicht gegen Grundgesetz oder in unserem Fall auch gegen Tierschutz verstößt, hat die Stadt keine Handhabung.
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Grundgesetz
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
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Hallo Frans,
im Jahr 2009 wurden umfangreiche Änderungen in der Satzung der Zoologische Garten Berlin AG vorgenommen. Bis dahin war der Finanzsenator erlaubt an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen und alle gewünschten Unterlagen der Zoo AG zu sehen. Die neue Satzung entzieht dem Finanzsenator die meisten der Befugnisse
§ 7 Staatskommissar
Die staatliche Aufsicht über die Gesellschaft und den Zoologischen Garten wird durch einen Kommissar
geführt. Der Kommissar ist befugt, an den Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen, soweit er nach § 109 Abs. 3 AktG von einem verhinderten Aufsichtsratsmitglied zur Teilnahme ermächtigt wurde; er ist ebenfalls befugt, die Hauptversammlung einzuberufen. Er hat den Kulturzustand des im § 2 der Satzung bezeichneten Grundstücks zu beaufsichtigen. Ihm stehen jedoch keine Weisungsrechte gegenüber der Gesellschaft oder ihren Organen zu.
D.h. der Volksvertreter, der die Zoologische Garten Berlin AG beaufsichtigen soll, hat keine Weisungsbefugnis. Nur die beiden entsandten Vertreter des Land Berlin können auf der Aufsichtsratssitzung abstimmen als zwei von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern.
Die Zoo AG erhält vom Land Berlin 1,6 Millionen Euro und hat im Geschäftsbericht einen Jahresüberschuss von 4,8 Millionen Euro ausgewiesen.
Vielleicht noch ein Zitat aus dem Geschäftsbericht 2009
Ebenfalls gleichlaufend mit der Entwicklung der Eintrittserlöse sind die Umsätze aus Merchandising und Lizenzen im Vergleich zu 2008 um rd. 40% bzw. rd. 70% deutlich gesunken. Bei diesen beiden Bereichen ist zu berücksichtigen,dass hier aufgrund der nachlassenden Nachfrage nach „Knutartikeln“ und des Auslaufens
der Lizenzverträge mit einem deutlichen Rückgang der Erträge zu rechnen war und die Besucher und Besucherinnen sich vermutlich aufgrund der wirtschaftlichen Lage in ihrem Konsumverhalten
insoweit restriktiv verhalten haben.
Ludmilla,
als Geschäftsführer der Tierpark-Friedrichsfelde GmbH sind im Jahresabschluss aufgeführt
Dr. rer. nat. Bernhard Blaszkiewitz, Tierparkdirektor
Gabriele Thöne, kaufmännische Geschäftsführerin
Im Aufsichtsrat sassen 2009
Dipl.-Kfm. Jochen Sievers
Vorstand der Berliner Kindl Brauerei a.D.
Iris Spranger
Staatssekretärin für Finanzen
(stellv. Vorsitzende)
Horst Grysczyk
Präsident des Rechnungshofes von Berlin i.R.
Horst-Achim Kern
Geschäftsführer PROHACON GmbH
Dr. rer. nat. Jürgen Lange
Sprecher des Vorstandes der Zoo AG i.R.
Dr. h.c. Lothar de Maizière
Rechtsanwalt
Theodor M. Strauch
Geschäftsführer Public Consult Neue Gesellschaft
für die Beratung der Öffentlichen Hand mbH
So lange die Person nicht gegen Grundgesetz oder in unserem Fall auch gegen Tierschutz verstößt, hat die Stadt keine Handhabung.
Dann müssen die für den Tierschutz zuständigen Behördenvertreter bereit sein ihren Aufgaben bezüglich Zoo und Tierpark wahrzunehmen.
Ein Mitglied dieses Forums hat es mit mehreren anderen Tierfreunden so weit gebracht, dass Herr Dr. Blaszkiewitz von der Abgeordnetenkammer befragt wurde, warum die Primatengehege im Tierpark nicht mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet seien.
Darauf erhielten sie die Antwort, es seien Sitzplätze vorhanden, die Tiere könnten sich auf die Deckenlampen setzen. Und im übrigen habe er das Säugetiergutachten selbst geschrieben.
Sylvia
wir sind in Deutschland ganz gross im Gesetze, Verordnungen und Gutachten schreiben. Wenn etwas auf dem Papier steht, hat uns das bislang immer befriedigt. Jetzt muss eine Zeit kommen, in der wir das wahrmachen, was wir formuliert haben.
Barbara
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@Barbara
Ihr Kommentar zum deutschen Grundgesetz Art. 20a, lang ersehnt, hart erkämpft, und noch eine Seltenheit auf unserer Welt, ist absolut und unübertrefflich entzückend.
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Danke Barbara, für ihre ausführliche Informationen.
Da bleiben dan leider wenige Möglichkeiten über etwas gegen das Verhalten der Zooleitung zu unternehmen. Das Grundgesetz sagt eigentlich nichts ...
In Holland bekommen wir jetzt dank unsere neue Regierung ein Tier-Polizei von 500 Man. Leider können sie nicht Grenzübergreifend operieren...
Herzliche Grüsse,
Frans
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Mal kurz zwischen der Diskussion ein paar Fotos von heute.
Devi zeigte uns auch heute wieder ihre Kletterkünste. Sie versuchte oben am Baum, die Kette zu lösen.







Schmusezeit im Flusspferdhaus
Die Geschwister, die letztes Jahr geboren wurden.


Sie mögen sich

Das jüngste Mitglied der Familie wurde auf den Namen "Sternchen" getauft.

Ein zärtlicher Biss in den Po von der großen Schwester

Die Großen bestaunen ihr Nesthäkchen

Die Kleine war sehr neugierig und wollte schmusen.











Ganz schön große Klappe, das kleine "Sternchen"

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Monika,
danke für die Fotos! D.h. ich hoffe sie öffnen sich noch vollständig.
Eifelgirl,
das Lob müssten Sie an jemand anderen weitergeben. Ich habe nichts zu dem GG§ geschrieben.
Haben Sie schon Reaktionen erhalten von den Tierschutzorganisationen auf die Hinweise, die ich Ihnen geschickt habe über das Leiden der Tiere im Zoo?
Barbara
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Liebe Barbara,
Silvia hat den 20a zitiert und Sie haben ihn kommentiert, leider in Unkenntnis, dass dort der Schutz der Umwelt und der Tiere eingebracht ist.
Mir ist nicht bekannt, dass Sie mir was geschickt haben und mir ist auch nicht bekannt, dass Tiere im Berliner Zoo 'leiden'.
Von leidenden Tieren habe ich hier weder Kommentare gelesen noch Fotos gesehen.
Das spielt sich in Ihrer Phantasie ab. Sie projezieren Ihr subjektives Empfinden auf die Tiere, glaube ich.
Können Sie natürlich machen, hier ist ein öffentliches Forum.
Aber Sie sollten sich trotzdem den Pflegern gegenüber fair verhalten und Verunglimpfungen vermeiden.
Halten Sie sich an Dr. B., der schüttelt es ab wie eine lästige Fliege.
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